Zugang und Preise

In einer Privatpraxis kann die Therapie auf verschiedene Weisen finanziert werden:

Selbstzahler

Als Selbstzahler genießen Sie größtmögliche Flexibilität. Da bei dieser Vereinbarung keine Finanzierung über einen externen Kostenträger erfolgt, muss auch nicht zwingend eine Diagnose gestellt werden. Sie entrichten das Honorar direkt an den Therapeuten. Dabei richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Darüber hinaus können für weitere Leistungen, wie z.B. das Ausstellen von Befundberichten, diagnostische Testverfahren oder Absprachen mit anderen Behandlern ggf. weitere Kosten anfallen.

Kostenerstattungsverfahren

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, dann sind zunächst die niedergelassenen Therapeuten mit Kassensitz Ihre Ansprechpartner. Dabei sind Sie jedoch oft mit unzumutbar langen Wartezeiten (mehr als drei Monate) konfrontiert. Deshalb gibt es das sogenannte Kostenerstattungsverfahren, über das gesetzliche Krankenkassen auch die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen können. Dafür gibt es allerdings keine eindeutige rechtliche Regelung oder ein standardisiertes Verfahren für die Beantragung. Sie sollten sich deshalb bei Ihrer eigenen Krankenkasse über die Vorgaben erkundigen. Die Chancen für eine Kostenerstattung können Sie verbessern, indem Sie sich vorab bei mehreren Kassenpraxen um einen Therapieplatz bemühen, und auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung für die Suche nach einem Therapieplatz nutzen. Wenn Sie stets Absagen erhalten oder unzumutbare Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, dann sollten Sie dies gut dokumentieren, um den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse besser begründen zu können.

Private Krankenversicherung

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen auch die Kosten für eine Psychotherapie. Im Detail hängt dies jedoch von Ihren individuellen Versicherungsbedingungen ab. Daher empfehle ich Ihnen, sich vorab genau über die Bedingungen, Leistungen und Formalitäten bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu informieren. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Die Rechnung begleichen Sie zunächst privat mit dem Therapeuten, im Anschluss können Sie sich den Rechnungsbetrag von der Krankenkasse erstatten lassen.

Beihilfe

Eine ambulante Psychotherapie in privater Praxis ist auch beihilfefähig. Hier gilt grundsätzlich das gleiche Prinzip wie bei der privaten Krankenversicherung: Sie entrichten das Honorar zunächst direkt an den Therapeuten und lassen sich anschließend mit Vorlage der Rechnung die Kosten von der Beihilfe erstatten. Um Missverständnisse zu vermeiden empfehle ich Ihnen auch hier, sich vorab über die Bedingungen in Ihrem individuellen Fall selbstständig zu informieren.

Weitere Kostenträger

Es gibt einige weitere Kostenträger, über die eine Psychotherapie in einer Privatpraxis finanziert werden kann. Dazu zählen unter anderem die Heilfürsorge der Bundespolizei, die Bundeswehr, die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse. Um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie sich vor Beginn einer Therapie selbstständig über die Modalitäten bei Ihrem Versicherer informieren. Bundespolizisten können sich unmittelbar an Privatpraxen wenden. Dabei gelten dieselben Vorgaben wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deswegen muss vor Beginn einer Therapie in einer Privatpraxis oder Kassenpraxis eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden. Soldaten der Bundeswehr benötigen für eine Kostenübernahme eine Überweisung zur Psychotherapie vom Truppenarzt, sowie den Sanitätsvordruck (San/Bw/0218). Damit können die ersten probatorischen Sitzungen abgerechnet werden. Nach deren Ablauf erfolgt eine Übermittlung der Indikation, Diagnose und Therapieziele formlos an den Truppenarzt, sodass zunächst 25 Sitzungen Psychotherapie genehmigt werden können.