Häufige Fragen zur Psychotherapie

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie in Dresden. Informieren Sie sich über den Ablauf einer Verhaltenstherapie, das Erstgespräch, Schweigepflicht und mehr.

Welche Therapieverfahren gibt es?

Es gibt eine Vielfalt von verschiedenen Therapieverfahren. Die meisten Therapeuten arbeiten verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch. Eine klare Trennung der Therapieverfahren gibt es dabei nicht. Wissenschaftlich anerkannt sind außerdem die Psychoanalyse, die Systemische Therapie und die Gesprächspsychotherapie. In meiner Praxis werden Sie verhaltenstherapeutisch behandelt.

Einzeltherapie oder Gruppentherapie?

Grundsätzlich ist Psychotherapie im klassischen Einzelsetting, aber auch in der Gruppe möglich. Beide Ansätze sind vergleichbar wirksam. Einige Therapeuten bieten auch thematisch spezialisierte Gruppen an, wie z.B. Skills-Gruppen oder Soziales Kompetenztraining. Die Entscheidung für eine Einzel- oder Gruppentherapie hängt also von den Vorlieben, vom therapeutischen Anliegen, aber auch dem Therapieangebot ab. Ich biete aktuell ausschließlich Einzeltherapie an.

Wie funktioniert Verhaltenstherapie?

In einer (Kognitiven) Verhaltenstherapie versucht man zu verstehen, wie aktuelle Muster des Denkens und Verhaltens in der Lebensgeschichte erlernt wurden. Dann sollen neue Verhaltens- und Denkweisen aufgebaut werden, mit denen ein besseres Wohlbefinden möglich ist. Die dazu verwendeten Techniken sind sehr vielfältig und reichen vom klassischen Gespräch über Verhaltensexperimente bis hin zu Imaginationsübungen. Um neue Muster auch wirklich zu festigen, kommen häufig kleine Aufgaben zwischen den Sitzungen zum Einsatz.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Jede Therapie beginnt mit einem Erstgespräch. In diesen ersten 50 Minuten orientieren wir uns, welche Beschwerden Sie haben, und was Sie mithilfe der Therapie erreichen möchten. Auf dieser Grundlage planen wir die weiteren Sitzungen.

Was sind die probatorischen Sitzungen?

Vor Beginn der eigentlichen Therapie finden die probatorischen Sitzungen statt. Innerhalb von bis zu 5 Terminen verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Beschwerden, um ggf. eine treffende Diagnose stellen zu können. Wir sprechen darüber, welche Ziele Sie mithilfe der Therapie erreichen möchten und unterhalten uns über Ihre Lebenssituation und Biografie. Außerdem klären wir den grundsätzlichen Ablauf der Therapie.

Hat der Therapeut Schweigepflicht?

Wie in jeder professionellen Behandlung unterliegt auch die Therapie bei mir der ärztlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass keine Inhalte aus den Sitzungen nach außen getragen werden oder auf Sie zurückzuführen sind. Absprachen mit weiteren Behandlern bedürfen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Es ist üblich, während der laufenden Therapie oder zum Abschluss einen Verlaufsbericht an den behandelnden Hausarzt zu senden. Dies bedarf Ihrer Zustimmung. Insbesondere bei einer Behandlung als Selbstzahler ist dieser Schritt optional.

Wie lange dauert die Therapie?

Die probatorischen Sitzungen schaffen eine Grundlage für die weitere Therapie. Auf dieser Basis können Ihre Beschwerden besser verstanden werden. Dann planen wir gemeinsam die notwendigen Schritte, um Ihren Zielen näher zu kommen. Wir besprechen Fortschritte und Rückschritte auf dem Weg, sodass das Vorgehen flexibel angepasst werden kann. Die Therapie dauert so lange, wie wir beide sie für sinnvoll und hilfreich erachten. Eine Kurzzeittherapie umfasst dabei bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf 80 Sitzungen möglich. Im besten Fall finden die Sitzungen im wöchentlichen Rhythmus statt, damit die Arbeit an Ihren Zielen nicht allzu sehr unterbrochen wird.

Spricht sich der Therapeut mit dem Hausarzt ab?

Die Grenze zwischen körperlichen und psychischen Beschwerden ist manchmal fließend. Für eine Psychotherapie ist es deshalb notwendig, auch körperliche Erkrankungen nicht aus dem Blick zu verlieren. Dies geschieht über einen Konsiliarbericht des behandelnden Arztes und Vorbefunde aus Ihren Unterlagen. Manchmal ist es auch notwendig, dass ich mich direkt mit Ihrem behandelnden Arzt abspreche. Dafür hole ich mir Ihre ausdrückliche Zustimmung ein.

Verschreibt der Therapeut auch Medikamente?

Bei manchen psychischen Beschwerden ist es sinnvoll, die Psychotherapie mit einer medikamentösen Behandlung zu unterstützen. Psychopharmaka werden von Psychiatern, manchmal auch von Neurologen oder Hausärzten verschrieben. Ich selbst werde Ihnen als Psychologischer Psychotherapeut keine Medikamente verschreiben. Sollten Sie jedoch welche einnehmen, dann informieren Sie mich bitte darüber. Außerdem kann ich Sie dazu beraten, ob die Einnahme von Psychopharmaka sinnvoll ist.

Wird in der Praxis auch Coaching angeboten?

Coaching unterscheidet sich von Psychotherapie darin, dass keine psychische Erkrankung behandelt wird. Es wird in diesem Fall also keine Diagnose gestellt. Daher wird Coaching weder von privaten noch von gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Dennoch können verschiedene Lebensthemen belastend sein, auch ohne dass eine Diagnose gestellt werden muss. In dem Fall kann ein Coaching durchaus sinnvoll sein. Dies ist in meiner Praxis ebenfalls möglich.